Der Weg vom Bruttolohn zum Auszahlungsbetrag
Jeden Monat wandert ein Teil Ihres Gehalts an Staat und Sozialversicherungsträger. Dieser Rechner zeigt Ihnen transparent, welche Beträge wohin fließen. Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Erst die Sozialabgaben, dann die Steuer auf das verbleibende Einkommen.
Pflichtbeiträge für die soziale Absicherung
Vier Säulen bilden das deutsche Sozialversicherungssystem. Bei der Krankenkasse kommt zum Basissatz von 14.6% noch der kassenabhängige Zusatzbeitrag. Die Pflegeabsicherung kostet 3.6% – wer keine Kinder hat und über 23 ist, zahlt einen Aufschlag. Für die Altersvorsorge gehen 18.6% in die Rentenkasse, 2.6% sichern gegen Arbeitslosigkeit ab. Chef und Angestellter teilen sich diese Kosten.
Sechs Steuerklassen – welche passt?
Singles starten in Klasse 1. Wer allein Kinder großzieht, erhält in Klasse 2 steuerliche Erleichterungen. Verheiratete haben die Wahl: Bei großem Gehaltsunterschied lohnt sich die Kombination 3 und 5, bei ähnlichem Verdienst ist 4/4 günstiger. Wer einen Zweitjob annimmt, landet dort automatisch in Klasse 6.
Wichtige Grenzwerte 2026
Ab einem bestimmten Einkommen steigen die Sozialabgaben nicht mehr weiter an. Diese Obergrenze liegt 2026 bei 5.812,5 € monatlich für Kranken- und Pflegekasse, bei 8.450 € für Rente und Arbeitslosenversicherung. Der steuerfreie Grundbetrag beträgt 12.348 € im Jahr.